Copyright & Lizenzbestimmungen, Rechtliches, Updates |
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20.06.2004 - 20:48
Beitrag
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hdb Gruppe: User Beiträge: 685 Mitglied seit: 26.10.2001 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 5 |
Die Nutzer des phase5 sind zur Lizenzierung verpflichtet.
Eine private Nutzung liegt nur dann vor, wenn Sie das Programm für die Erstellung einer privaten Homepage einsetzen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erlaubt Ihnen der Autor - Mitinhaber des Urheberrechts (Miturheber) und Alleininhaber aller Verwertungsrechte am phase 5 - die kostenlose Nutzung des Programms. Schulen, im Sinne dieser Lizenzregelung, sind Einrichtungen, die uns auf die Berufsausbildung vorbereiten. Auch diesen wird eine kostenlose Nutzung gestattet. Alle sonstigen Nutzer sind zur Lizenzierung verpflichtet, um legal mit dem Programm arbeiten zu dürfen. Lizenzen für PHASE 5 können über die Seite des Vertriebs erworben werden. Bitte ersparen Sie dem Autor Anfragen per Email. Universitäten, Vereine, Clubs, Feuerwehren, Kleinfirmen, Firmengründer usw. gehören nicht zu den Personen (Privatanwender) oder Einrichtungen (Schulen), denen eine kostenlose Nutzung gestattet ist. In Deutschland gilt seit dem 13. September 2003 das erweiterte Urheberrecht. Entsprechend dem "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft": macht sich strafbar, wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich Daten - wie Musik, Filme, Software oder Computerspiele - im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein. Wer meine Programme zum Download anbieten möchte, bedarf meiner ausdrücklichen Genehmigung. Informationen beim Autor: Lizenzbestimmungen Der Beitrag wurde von db bearbeitet: 06.11.2007 - 22:40 |
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