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> Thema Datenschutz..., Was darf man, was nicht...
harlequin
Beitrag 08.02.2005 - 14:03
Beitrag #1


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moin!

Ich beschäftige mich grad ein wenig mit Datenschutz, gerade im Bereich der ISPs.

Dabei geht mir eine Frage durch den Kopf? Darf, muss, soll man die Maillogfiles aufheben? Wenn ja, wie lang? Wenn nein, warum nicht?

Denn, auf der einen Seite verlangt Vater Staat von Dienstleistern (meist ISPs einer ab einer gewissen Grössenordnung), solche Daten bzw. Verbindungsdaten vorrätig zu halten und eine Schnittstelle für diverse Behörden zu schaffen, damit diese an die Daten kommt...
Auf der anderen Seite gibt es aber Postgeheimnis bzw. Datenschutzbelange im allgemeinen...

Meine Fresse, was denn nun?? smilywand.gif

have fun!
Lars
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i.b.g
Beitrag 08.02.2005 - 15:38
Beitrag #2


Weiss zuviel!!
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Hallo Lars,

ich denke das regelt sich analog zu § 7 Abs. 3 Telekommunikations-Datenschutzverordnung TDSV.

Aus den Verbindungsdaten ist die Abrechnung zu erstellen. Diese Daten dürfen nur sechs Monate aufbewahrt werden, alles andere ist unverzüglich zu löschen.
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harlequin
Beitrag 08.02.2005 - 16:22
Beitrag #3


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moin!

Danke! Das ist schonmal recht hilfreich....
Das Thema ansich ist aber schon ziemlich verworren, oder? blink.gif

have fun!
Lars
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i.b.g
Beitrag 08.02.2005 - 16:47
Beitrag #4


Weiss zuviel!!
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Jo!

Besonders weil die widerstreitenden Interessen von Datenschützern hier auf die unbegründeten Forderungen der "Staatsschützer" nach möglichst gläsernen Nutzern treffen. Immer dann, wenn freiheitliche Grundrechte auf Sicherheitsfanatiker stoßen, knallts mächtig. In der EU gibt es Leute, die Speicherung bis zu sieben Jahre fordern. Das ist absurd. Google mal nach "Verbindungsdaten Aufberwahrungsfrist". Ein unglaublicher Dschungel tut sich da auf. Am Ende solltest Du Dich ausschließlich an das Gesetz halten, denn alles andere ist Polemik.
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harlequin
Beitrag 08.02.2005 - 17:25
Beitrag #5


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ZITAT(i.b.g @ 08.02.2005 - 16:47)
Jo!

Besonders weil die widerstreitenden Interessen von Datenschützern hier auf die unbegründeten Forderungen der "Staatsschützer" nach möglichst gläsernen Nutzern treffen. Immer dann, wenn freiheitliche Grundrechte auf Sicherheitsfanatiker stoßen, knallts mächtig. In der EU gibt es Leute, die Speicherung bis zu sieben Jahre fordern. Das ist absurd.


Es ist völlig absurd. Vor allem die anfallenden Datenmengen sind exorbitant. Das Ganze wäre vermutlich dann auch noch vom Dienstleister selbst zu bewerkstelligen...
Ich würde mich selbst auch als kleinen Sicherheitsfanatiker bezeichnen, in der IT-Branche wird man irgendwann halt ein wenig paranoid. Aber man bekommt auch einen Sinn für Kosten/Leistung.
Wenn man natürlich keinen Plan hat, oder mit der StorageIndustrie leeirt ist... *seufz*
ZITAT(i.b.g @ 08.02.2005 - 16:47)
Google mal nach "Verbindungsdaten Aufberwahrungsfrist". Ein unglaublicher Dschungel tut sich da auf. Am Ende solltest Du Dich ausschließlich an das Gesetz halten, denn alles andere ist Polemik.
*

Habe gerade mal gegoogelt.... omg.gif
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