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harlequin
moin!

Gerade las ich bei heise:

Folgt dem Link...., ich habe jetzt nen Mörderhals... Mal wieder typisch deutsche Gerichte, bzw. Richter....

*maul*
dry.gif mad.gif sick.gif smilywand.gif

Lars
i.b.g
Hallo,

das kommt davon, wenn man Blinde über die Leuchtkraft von van Gogh's Farben debattieren und entscheiden lässt.
Ich lasse mich sogar zu der Behauptung hinreißen, dass dies ein grundsätzliches Problem deutscher Gerichtsbarkeit ist. Und wieder wird bestätigt, dass man sagt: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand." blink.gif
sgt
Zitat:
"Dagegen sei es beim Lichtbildner nicht damit getan, nur auf den Bildauslöser zu drücken."

Vielleicht sollte das dann auch mal überdacht werden!
Mir scheint, dass hier noch der Aufwand einer Fotografie aus dem 19. Jhd. zugrundegelegt wurde. Mit der heutigen Einfachheit der Fotografie -jedenfalls was die Standardfotos angeht- wohl kaum noch zu vergleichen.
Wahrscheinlich gibt es aber unter den Richtern mehr Fotografen als Webentwickler.

Nun gut, dann muß man wohl ab jetzt besser vor jeder Veröffentlichung einer am Computer entworfenen Grafik ein Bildschirmfoto von dieser mit der Digitalkamera machen.
Das ist ja dann als "Lichtbild" somit durch das Urheberrecht geschützt, oder?!

In diesem Sinne
Stephan
Andreas
Man sollte für Richter und Entscheidungsträger Bewertungen wie bei ebay.de oder ciao.de einführen ... und wenn's nur dazu dient, den entsprechend Bewerteten einen Überblick zu geben, wie ihre Entscheidungen ankommen. Dass "die Mehrheit" auch unreglementiert gute Ergebnisse erzielen kann, zeigt ja z.B. Wikipedia - nachzulesen in der letzten c't ...
Auge
Hallo

Mal abseits von Schöpfungshöhe etc. pp., finde ich es sehr befremdlich, dass
es erlaubt sein soll, prägende Designelemente einer Website ungefragt in der
Seite einer Konkurrenzfirma zu verwenden. Schließlich haben sich die Gerichte
in Sachen Markenschutz mehr als affig. Und solche Designelemente prägen das
Auftreten einer Firma ähnlich wie eine Marke (Wiedererkennungswert).

Seite des Klägers
andere Betrachtung des Urteils (intern.de)
Urteilstext
Diskussion zum Thema im Selfforum

Tschö, Auge
Sicaine
Irgendwie gibts ja für jede News 2 Ansichten. erst die reiserische und dann kommt die "sachliche".

Btw: Sowas hasse ich.
Conny
ZITAT(Sicaine @ 15.10.2004 - 7:52)
Irgendwie gibts ja für jede News 2 Ansichten. erst die reiserische und dann kommt die "sachliche".

Btw: Sowas hasse ich.

Wieso?
Man kann doch die Bild und die FAZ lesen?

cu
Conny
amethyst
Na super, hoffentlich liest das mein Auftrageber nicht, der mich gerade damit beauftragt hat für ihn eine Seite mit Wiedererkennungswert (sprich Logo und CI) zu entwickeln.

Das soll er nämlich erst benutzen dürfen, wenn er es auch bezahlt hat ;-))

Gruß Uschi
avenger
hm, also wenn ich es recht verstehe:

Wenn ich (als Designer, der ICH nicht bin) dem Gericht klar mache, dass es unheimlich aufwendig war dieses Design zu erarbeiten dann wird es zum Diebstahl.

Da die Klage aber nur auf den Diebstahl von Grafiken beruht und diese nicht besonderst schützenswert sind ( weil einfach zu erstellen ?) ging es schief.

Also muss ich hier wieder nur die Sache hoch genug verkaufen um es als schützenswert zu sehen.

Ich für mich sehe nicht klar, wie es eigentlich gehandhabt werden soll:

1. ) Einerseit möchte wenn ich was Programmiere oder Designe es geschützt wissen.
2.) Andererseits will ich auch nicht jedes Rad neuerfinden und alles neu machen.

Und noch eines:
Neulich wollte ich mal wieder was in Perl lösen. Okay ich bin kein wirklich guter Programmierer und finde in den mir bekannten On-Offline-Hilfen keine Info zu dem kleinen Problem.

Also suche ich im Netz nach einem ähnlichen Script und siehe da ich finde die Lösung zu meinem Problem.

Es ist eine Zeile an der ich gescheitert war, und die ich nun übernommen habe.
Ist das nun Diebstahl ?

Ich meine nein, aber wo ist die Grenze dazu ? Was ist eine allgemeingültige Standardlösung ? Was ist wirklich eine schützenswerte Superlösung ?
Ol'man
ZITAT(Andreas @ 14.10.2004 - 16:18)
Man sollte für Richter und Entscheidungsträger Bewertungen wie bei ebay.de oder ciao.de einführen ...
*


Gibt es:

www.richterdatenbank.org

(bevor ich's wieder vergesse)
Scribbler
huh.gif etwas ins netz zu stellen, und sich zu wundern, das es kopiert wird...

ich weiss ja nicht. blink.gif

Das ist doch in etwa so, als würde man abends etwas auf die Straße stellen,
und sich wundern, dass es am nächsten Tag nicht mehr da ist.

wenn man in etwas (angeblich) 15.000 Euro stecke,
dann mache ich das doch nicht komplett frei zugänglich...

omg.gif
Andreas
ZITAT(Scribbler @ 28.07.2006 - 10:52) *
wenn man in etwas (angeblich) 15.000 Euro stecke,
dann mache ich das doch nicht komplett frei zugänglich...
Offensichtlich hast Du noch nie soviel für ein Projekt ausgegeben. Warum sollte das nicht frei zugänglich sein? Soviel ist das nicht. Man redet hier ja auch nicht von Diebstahl, sondern Urheberrechtsverletzungen ...
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