IPB

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Korrespondenz Mit Einem Support, und ihre Klauseln
avenger
Beitrag 24.06.2004 - 18:25
Beitrag #1


looks good


Gruppe: User
Beiträge: 86
Mitglied seit: 19.07.2003
Mitglieds-Nr.: 991



Hi Zusammen,

ich hatte vor jüngere Zeit mal Kontakt zu einer Supporthotline. Meine Anfragen wurden mehr schlecht als recht beantwortet. Was mir aber bei der Hotline ganz die Laune verdarb und wo ich mir ein wenig unsicher wurde ob dies ein guter Partner ist, waren die Zusätze in den Support-Emails:

Die Korrespondenz nicht veröffentlich oder an Dritte weitergereicht werden dürfe.
Ich würde spontan sagen, diese Klausel ist nur Angst mache.

Meine Frage ist sowas zulässig ?
Kennt sich da jemand aus ?
Oder Habe ich mich damit schon strafbar gemacht ? (ironie)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
i.b.g
Beitrag 25.06.2004 - 7:09
Beitrag #2


Weiss zuviel!!
Gruppensymbol

Gruppe: Mods
Beiträge: 668
Mitglied seit: 19.04.2002
Wohnort: Grimmen
Mitglieds-Nr.: 385



Hallo,

ich bin kein Jurist, aber wie könnten denn Zeitschriften oder Fernsehmagazine solche Supporttest, manchmal mit vollen Dialog, veröffentlichen, wenns unrecht wäre. Ob die versuchen auf Urheberrechte zu machen?
Das einzige wäre, wenn Du die Original-Emails einfach "por nada" ins Netz stellst, und keiner ruft mehr kostenpflichtig an. Das wäre ja dann geschäftsschädigend, oder ist das vielleicht eine falsche Sicht?

Aber das hattest Du ja sowieso nicht vor. smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
avenger
Beitrag 25.06.2004 - 7:21
Beitrag #3


looks good


Gruppe: User
Beiträge: 86
Mitglied seit: 19.07.2003
Mitglieds-Nr.: 991



Das einzige was geschäftsschädigend wäre, sollte ich diese online stellen, dann wäre es das plumpe und durch wissen unbeeinflusste Antwortverhalten. ups lipssealed.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 25.06.2004 - 7:44
Beitrag #4


____________________
Gruppensymbol

Gruppe: Admin
Beiträge: 1.220
Mitglied seit: 20.10.2001
Mitglieds-Nr.: 3



"Geschäftsschädigend" kann es nur sein, wenn Du ebenfalls eine Supporthotline betreibst und in Konkurrenz zum "angeprangerten" Unternehmen steht. Ich sehe jedenfalls kein Problem darin, zu schreiben "Die Hotline riet mir hierzu ... und dazu ... und sagte dies ... und das ...". Ich denke auch nicht, dass man Dir das verbieten kann.

Generell halte ich es für schlechten Stil, persönliche Mails einfach so zu veröffentlichen, aber eine inhaltliche, thematisch bezogene Wiedergabe ist in jedem Fall OK.

Grüße

Andreas (der sich zumindest das "geschäftsschädigend" in letzter Zeit mal ein wenig genauer angesehen hat ...)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
i.b.g
Beitrag 25.06.2004 - 7:55
Beitrag #5


Weiss zuviel!!
Gruppensymbol

Gruppe: Mods
Beiträge: 668
Mitglied seit: 19.04.2002
Wohnort: Grimmen
Mitglieds-Nr.: 385



Hallo,

da kannst Du recht haben, dass die sich vor der Veröffentlichung ihrer von jeglicher Sachkenntnis ungetrübten Kompetenz schützen wollen.

Der Beitrag wurde von i.b.g bearbeitet: 25.06.2004 - 7:55
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pieter
Beitrag 25.06.2004 - 9:22
Beitrag #6


is getting harder


Gruppe: User
Beiträge: 24
Mitglied seit: 21.11.2001
Wohnort: Leinfelden-Echterdingen, BW
Mitglieds-Nr.: 45



Hi,

von 'geschäftsschädigend' kann nicht die Rede sein, wenn ich negative Erfahrungen weitter gebe. Das geht doch immer klar auch auf das Produkt, mit dem ich die erfahrungen mache. Leider vertragen die wenigsten Firmen, egal welches Produkt, die berechtigte auch negative Kritiik.

Es kann schliesslich nicht strafbar sein, wenn ich meine Erfahrungen an Freunde und Bekannte weitergebe. Was kann ich denn dafür, wenn ich viele Freunde im Internet habe?? smile.gif

Oder?

Pieter
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 25.06.2004 - 9:33
Beitrag #7


____________________
Gruppensymbol

Gruppe: Admin
Beiträge: 1.220
Mitglied seit: 20.10.2001
Mitglieds-Nr.: 3



ZITAT(Pieter @ 25.06.2004 - 10:22)
von 'geschäftsschädigend' kann nicht die Rede sein, wenn ich negative Erfahrungen weitter gebe.

Doch, kann es. Und zwar dann - wie ich schon schrieb - wenn Du in Konkurrenz zu dem Unternehmen stehst, mit dem Du schlechte Erfahrungen gemacht hast. Ist so.

Grüße

Andreas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
avenger
Beitrag 25.06.2004 - 11:02
Beitrag #8


looks good


Gruppe: User
Beiträge: 86
Mitglied seit: 19.07.2003
Mitglieds-Nr.: 991



Nur um es zu klären, ich hatte nie die Absicht in Konkurrenz zu treten.
Bloss wenn ich mit einem Geschäftspartner kooperiere, in dem Fall war ich der Kunde, dann hat es für mich was negatives wenn bei einfacher Korrespondenz dieser oben erwähnte Zusatz steht.

Wenn es um Userdaten, Umsatzzahlen etc geht, dann verstehe ich den Punkt der Vertraulichkeit. Aber ich stelle eine Frage, weil ich ein Problem habe und bekomme eine entsprechende Antwort. Und diesen Vorgang darf ich nicht veröffentlichen oder an Dritte weitergeben ? Aber was ist dann im Steitfall ? Mache ich mich dann strafbar, wenn ich die Korrespondenz meiner mich persönlich betreuenden Anwaltskanzlei gebe ? Vielleicht sollte ich den berühmten Freiherren mal fragen.

Es war mir einfach suspekt und da hier freidenkende Personen das Forum lesen war ich mal auf die Antworten und Meinungen gespannt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
i.b.g
Beitrag 25.06.2004 - 15:38
Beitrag #9


Weiss zuviel!!
Gruppensymbol

Gruppe: Mods
Beiträge: 668
Mitglied seit: 19.04.2002
Wohnort: Grimmen
Mitglieds-Nr.: 385



Hallo,

Deinem Anwalt kannst Du alles geben. Der ist viel strenger an Verschwiegenheit gebunden als Du. Wie sollte er Deine Interessen schützen, wenn er nicht umfassend informiert ist.

Das ist ganz was anderes, als eine Homepage nach dem Motto:"Meine Erlebnisse mit Supportern!", und dann die ungekürzte Original-Konversation für alle veröffentlichen.

Da gibt es eventuell irgendeine Anspruchsgrundlage, auf die hin man eine Unterlassung erwirken könnte. Und wenn alles nicht hilft, dann geht man auf die 820-iger des BGB. Da gibt es so einen Auffangtatbestand für unerlaubte Handlungen. Aber so ganz konkret kann ich das jetzt nicht sagen.

Außerdem, wer sagt, dass der Satz deutschem Recht entspricht?

Man glaubt es kaum, aber Recht (auch wenn man bisweilen daran zweifelt, dass das Recht ist, was dabei rauskommt) wird in Deutschland ausschließlich von Richtern gesprochen. Und Ende ist erst beim Europäischen Gerichtshof, wenn man denn bis dorthin kommt.

Der Beitrag wurde von i.b.g bearbeitet: 25.06.2004 - 15:39
Go to the top of the page
 
+Quote Post
radyserb
Beitrag 25.06.2004 - 16:46
Beitrag #10


looks good


Gruppe: User
Beiträge: 48
Mitglied seit: 07.07.2002
Wohnort: Miltitz
Mitglieds-Nr.: 556



Hallo,
wenn man die gesamte Korrespondenz mit eigenen Worten sachlich wiedergegeben veröffentlicht, so gibt es keine Probleme.

Die andere Frage ist die Veröffentlichung des Originaltextes oder Teilen davon. Und hier kommt es darauf an (wie der Jurist sagt). Im Normallfall kann ein Zweiter niemals die Weitergabe/Veröffentlichung meines geistigen Gutes verbieten (die Urherberrechte liegen ja bei mir). Es gibt aber einige Außnahmen. Drei fallen mir spontan ein: Verstoß gegen gute Sitten, Verstoß gegen bestehende gesetzliche Regelungen und bei Unwahrheit.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Google Bot
Beitrag
Beitrag #


Google Ads









Go to the top of the page
 
Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 12:39

taschenkalender
expertise-panel IPS Driver Error

IPS Driver Error

There appears to be an error with the database.
You can try to refresh the page by clicking here