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> Beamtentum und Standard (nicht mit T)
i.b.g
Beitrag 20.04.2005 - 12:46
Beitrag #1


Weiss zuviel!!
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[edit Andreas]Ursprungsthread[/edit Andreas]


Hallo,

es kann jedem mal ein Fehler unterlaufen - das ist menschlich, aber der urvater scheint die gepachtet zu haben. Ein Blick auf dessen Homepage genügt. Dass man mit dem Deutsch Beamter werden kann, hätte ich nicht gedacht. blink.gif lipssealed.gif
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urvater
Beitrag 26.04.2005 - 10:33
Beitrag #2


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ZITAT(i.b.g @ 20.04.2005 - 13:46)
Hallo,

es kann jedem mal ein Fehler unterlaufen - das ist menschlich, aber der urvater scheint die gepachtet zu haben. Ein Blick auf dessen Homepage genügt. Dass man mit dem Deutsch Beamter werden kann, hätte ich nicht gedacht. blink.gif  lipssealed.gif
*


Beamter wird man nicht, weil man deutsch lesen und/oder schreiben kann sondern weil man die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Ansonsten: Wie wärs mit einer Rechtschreibprüfung für den Phase, damit auch Leute wie ich richtig schreiben können.
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Andreas
Beitrag 26.04.2005 - 10:39
Beitrag #3


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ZITAT(urvater @ 26.04.2005 - 11:33)
Ansonsten: Wie wärs mit einer Rechtschreibprüfung für den Phase, damit auch Leute wie ich richtig schreiben können.
[Bearbeiten] -> [Rechtschreibung]

Stimmt, "Lesen" scheint nicht Grundvoraussetzung zu sein ...

Grüße

Andreas

PS.:
ZITAT
Die Editoren von Ulli Meybohm sind echt super. Ich persönlich benutze den Phase 5.3 Vers. 6.1.0.5, der leider nicht mehr von Ulli Meybohm unterstützt wird. Auf seiner Seite ist daher nur noch der PROTON eingestellt
Was soll das eigentlich bedeuten? Dass Du den Editor benutzt, obwohl er doof ist? Dass Du in Ulli vernarrt bist? Oder einfach nur gar nichts?
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i.b.g
Beitrag 26.04.2005 - 12:39
Beitrag #4


Weiss zuviel!!
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Hallo,

ZITAT(urvater @ 26.04.2005 - 10:33)
Beamter wird man nicht, weil man deutsch lesen und/oder schreiben kann sondern weil man die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
*

Und schon wieder ein Lapsus.
Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG. Dieses gehört zu den Grundlagen, die ein Beamter wissen muss.

Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist *eine* Voraussetzung neben anderen, wie ein jeder nachlesen kann - und garantiert nicht die einzige.

Ein Anwärter - Beamter auf Zeit während der Ausbildung - wird nur dann zum Beamten auf Lebenszeit, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich absolviert wurde, zu der neben umfangreicher Vermittlung von Rechtskenntnissen auch die deutsche Sprache gehört.

@admins
Vielleicht sollte das mit den korrespondierenden Beiträgen nach Talktime verschoben werden.
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