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Beitrag
#1
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DELETE FROM users WHERE search_count < 1 ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 314 Mitglied seit: 15.07.1976 Wohnort: Osnabrück Mitglieds-Nr.: 2 ![]() |
moin!
Gerade las ich bei heise: Folgt dem Link...., ich habe jetzt nen Mörderhals... Mal wieder typisch deutsche Gerichte, bzw. Richter.... *maul* ![]() ![]() ![]() ![]() Lars |
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Beitrag
#2
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looks good Gruppe: User Beiträge: 63 Mitglied seit: 06.02.2002 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 263 ![]() |
Zitat:
"Dagegen sei es beim Lichtbildner nicht damit getan, nur auf den Bildauslöser zu drücken." Vielleicht sollte das dann auch mal überdacht werden! Mir scheint, dass hier noch der Aufwand einer Fotografie aus dem 19. Jhd. zugrundegelegt wurde. Mit der heutigen Einfachheit der Fotografie -jedenfalls was die Standardfotos angeht- wohl kaum noch zu vergleichen. Wahrscheinlich gibt es aber unter den Richtern mehr Fotografen als Webentwickler. Nun gut, dann muß man wohl ab jetzt besser vor jeder Veröffentlichung einer am Computer entworfenen Grafik ein Bildschirmfoto von dieser mit der Digitalkamera machen. Das ist ja dann als "Lichtbild" somit durch das Urheberrecht geschützt, oder?! In diesem Sinne Stephan Der Beitrag wurde von sgt bearbeitet: 15.10.2004 - 8:40 |
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