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Beitrag
#1
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looks good Gruppe: User Beiträge: 86 Mitglied seit: 19.07.2003 Mitglieds-Nr.: 991 ![]() |
Hi Zusammen,
ich hatte vor jüngere Zeit mal Kontakt zu einer Supporthotline. Meine Anfragen wurden mehr schlecht als recht beantwortet. Was mir aber bei der Hotline ganz die Laune verdarb und wo ich mir ein wenig unsicher wurde ob dies ein guter Partner ist, waren die Zusätze in den Support-Emails: Die Korrespondenz nicht veröffentlich oder an Dritte weitergereicht werden dürfe. Ich würde spontan sagen, diese Klausel ist nur Angst mache. Meine Frage ist sowas zulässig ? Kennt sich da jemand aus ? Oder Habe ich mich damit schon strafbar gemacht ? (ironie) |
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Beitrag
#2
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looks good Gruppe: User Beiträge: 48 Mitglied seit: 07.07.2002 Wohnort: Miltitz Mitglieds-Nr.: 556 ![]() |
Hallo,
wenn man die gesamte Korrespondenz mit eigenen Worten sachlich wiedergegeben veröffentlicht, so gibt es keine Probleme. Die andere Frage ist die Veröffentlichung des Originaltextes oder Teilen davon. Und hier kommt es darauf an (wie der Jurist sagt). Im Normallfall kann ein Zweiter niemals die Weitergabe/Veröffentlichung meines geistigen Gutes verbieten (die Urherberrechte liegen ja bei mir). Es gibt aber einige Außnahmen. Drei fallen mir spontan ein: Verstoß gegen gute Sitten, Verstoß gegen bestehende gesetzliche Regelungen und bei Unwahrheit. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.05.2025 - 3:59 |