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Beitrag
#1
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looks good Gruppe: User Beiträge: 86 Mitglied seit: 19.07.2003 Mitglieds-Nr.: 991 ![]() |
Hi Zusammen,
ich hatte vor jüngere Zeit mal Kontakt zu einer Supporthotline. Meine Anfragen wurden mehr schlecht als recht beantwortet. Was mir aber bei der Hotline ganz die Laune verdarb und wo ich mir ein wenig unsicher wurde ob dies ein guter Partner ist, waren die Zusätze in den Support-Emails: Die Korrespondenz nicht veröffentlich oder an Dritte weitergereicht werden dürfe. Ich würde spontan sagen, diese Klausel ist nur Angst mache. Meine Frage ist sowas zulässig ? Kennt sich da jemand aus ? Oder Habe ich mich damit schon strafbar gemacht ? (ironie) |
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Beitrag
#2
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Weiss zuviel!! ![]() Gruppe: Mods Beiträge: 668 Mitglied seit: 19.04.2002 Wohnort: Grimmen Mitglieds-Nr.: 385 ![]() |
Hallo,
Deinem Anwalt kannst Du alles geben. Der ist viel strenger an Verschwiegenheit gebunden als Du. Wie sollte er Deine Interessen schützen, wenn er nicht umfassend informiert ist. Das ist ganz was anderes, als eine Homepage nach dem Motto:"Meine Erlebnisse mit Supportern!", und dann die ungekürzte Original-Konversation für alle veröffentlichen. Da gibt es eventuell irgendeine Anspruchsgrundlage, auf die hin man eine Unterlassung erwirken könnte. Und wenn alles nicht hilft, dann geht man auf die 820-iger des BGB. Da gibt es so einen Auffangtatbestand für unerlaubte Handlungen. Aber so ganz konkret kann ich das jetzt nicht sagen. Außerdem, wer sagt, dass der Satz deutschem Recht entspricht? Man glaubt es kaum, aber Recht (auch wenn man bisweilen daran zweifelt, dass das Recht ist, was dabei rauskommt) wird in Deutschland ausschließlich von Richtern gesprochen. Und Ende ist erst beim Europäischen Gerichtshof, wenn man denn bis dorthin kommt. Der Beitrag wurde von i.b.g bearbeitet: 25.06.2004 - 15:39 |
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