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Beitrag
#1
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looks good Gruppe: User Beiträge: 86 Mitglied seit: 19.07.2003 Mitglieds-Nr.: 991 ![]() |
Hi Zusammen,
ich hatte vor jüngere Zeit mal Kontakt zu einer Supporthotline. Meine Anfragen wurden mehr schlecht als recht beantwortet. Was mir aber bei der Hotline ganz die Laune verdarb und wo ich mir ein wenig unsicher wurde ob dies ein guter Partner ist, waren die Zusätze in den Support-Emails: Die Korrespondenz nicht veröffentlich oder an Dritte weitergereicht werden dürfe. Ich würde spontan sagen, diese Klausel ist nur Angst mache. Meine Frage ist sowas zulässig ? Kennt sich da jemand aus ? Oder Habe ich mich damit schon strafbar gemacht ? (ironie) |
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Beitrag
#2
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looks good Gruppe: User Beiträge: 86 Mitglied seit: 19.07.2003 Mitglieds-Nr.: 991 ![]() |
Nur um es zu klären, ich hatte nie die Absicht in Konkurrenz zu treten.
Bloss wenn ich mit einem Geschäftspartner kooperiere, in dem Fall war ich der Kunde, dann hat es für mich was negatives wenn bei einfacher Korrespondenz dieser oben erwähnte Zusatz steht. Wenn es um Userdaten, Umsatzzahlen etc geht, dann verstehe ich den Punkt der Vertraulichkeit. Aber ich stelle eine Frage, weil ich ein Problem habe und bekomme eine entsprechende Antwort. Und diesen Vorgang darf ich nicht veröffentlichen oder an Dritte weitergeben ? Aber was ist dann im Steitfall ? Mache ich mich dann strafbar, wenn ich die Korrespondenz meiner mich persönlich betreuenden Anwaltskanzlei gebe ? Vielleicht sollte ich den berühmten Freiherren mal fragen. Es war mir einfach suspekt und da hier freidenkende Personen das Forum lesen war ich mal auf die Antworten und Meinungen gespannt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.05.2025 - 3:25 |