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24.06.2004 - 18:25
Beitrag
#1
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looks good Gruppe: User Beiträge: 86 Mitglied seit: 19.07.2003 Mitglieds-Nr.: 991 |
Hi Zusammen,
ich hatte vor jüngere Zeit mal Kontakt zu einer Supporthotline. Meine Anfragen wurden mehr schlecht als recht beantwortet. Was mir aber bei der Hotline ganz die Laune verdarb und wo ich mir ein wenig unsicher wurde ob dies ein guter Partner ist, waren die Zusätze in den Support-Emails: Die Korrespondenz nicht veröffentlich oder an Dritte weitergereicht werden dürfe. Ich würde spontan sagen, diese Klausel ist nur Angst mache. Meine Frage ist sowas zulässig ? Kennt sich da jemand aus ? Oder Habe ich mich damit schon strafbar gemacht ? (ironie) |
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25.06.2004 - 9:33
Beitrag
#2
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____________________ Gruppe: Admin Beiträge: 1.220 Mitglied seit: 20.10.2001 Mitglieds-Nr.: 3 |
ZITAT(Pieter @ 25.06.2004 - 10:22) von 'geschäftsschädigend' kann nicht die Rede sein, wenn ich negative Erfahrungen weitter gebe. Doch, kann es. Und zwar dann - wie ich schon schrieb - wenn Du in Konkurrenz zu dem Unternehmen stehst, mit dem Du schlechte Erfahrungen gemacht hast. Ist so. Grüße Andreas |
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avenger Korrespondenz Mit Einem Support 24.06.2004 - 18:25
i.b.g Hallo,
ich bin kein Jurist, aber wie könnten denn... 25.06.2004 - 7:09
avenger Das einzige was geschäftsschädigend wäre, sollte i... 25.06.2004 - 7:21
Andreas "Geschäftsschädigend" kann es nur sein, ... 25.06.2004 - 7:44
i.b.g Hallo,
da kannst Du recht haben, dass die sich vo... 25.06.2004 - 7:55
Pieter Hi,
von 'geschäftsschädigend' kann nicht ... 25.06.2004 - 9:22
avenger Nur um es zu klären, ich hatte nie die Absicht in ... 25.06.2004 - 11:02
i.b.g Hallo,
Deinem Anwalt kannst Du alles geben. Der i... 25.06.2004 - 15:38
radyserb Hallo,
wenn man die gesamte Korrespondenz mit eige... 25.06.2004 - 16:46![]() ![]() |
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