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Beitrag
#1
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looks good Gruppe: User Beiträge: 86 Mitglied seit: 19.07.2003 Mitglieds-Nr.: 991 ![]() |
Hi Zusammen,
ich hatte vor jüngere Zeit mal Kontakt zu einer Supporthotline. Meine Anfragen wurden mehr schlecht als recht beantwortet. Was mir aber bei der Hotline ganz die Laune verdarb und wo ich mir ein wenig unsicher wurde ob dies ein guter Partner ist, waren die Zusätze in den Support-Emails: Die Korrespondenz nicht veröffentlich oder an Dritte weitergereicht werden dürfe. Ich würde spontan sagen, diese Klausel ist nur Angst mache. Meine Frage ist sowas zulässig ? Kennt sich da jemand aus ? Oder Habe ich mich damit schon strafbar gemacht ? (ironie) |
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Beitrag
#2
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is getting harder Gruppe: User Beiträge: 24 Mitglied seit: 21.11.2001 Wohnort: Leinfelden-Echterdingen, BW Mitglieds-Nr.: 45 ![]() |
Hi,
von 'geschäftsschädigend' kann nicht die Rede sein, wenn ich negative Erfahrungen weitter gebe. Das geht doch immer klar auch auf das Produkt, mit dem ich die erfahrungen mache. Leider vertragen die wenigsten Firmen, egal welches Produkt, die berechtigte auch negative Kritiik. Es kann schliesslich nicht strafbar sein, wenn ich meine Erfahrungen an Freunde und Bekannte weitergebe. Was kann ich denn dafür, wenn ich viele Freunde im Internet habe?? ![]() Oder? Pieter |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.05.2025 - 0:23 |