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Beitrag
#1
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looks good Gruppe: User Beiträge: 86 Mitglied seit: 19.07.2003 Mitglieds-Nr.: 991 ![]() |
Hi Zusammen,
ich hatte vor jüngere Zeit mal Kontakt zu einer Supporthotline. Meine Anfragen wurden mehr schlecht als recht beantwortet. Was mir aber bei der Hotline ganz die Laune verdarb und wo ich mir ein wenig unsicher wurde ob dies ein guter Partner ist, waren die Zusätze in den Support-Emails: Die Korrespondenz nicht veröffentlich oder an Dritte weitergereicht werden dürfe. Ich würde spontan sagen, diese Klausel ist nur Angst mache. Meine Frage ist sowas zulässig ? Kennt sich da jemand aus ? Oder Habe ich mich damit schon strafbar gemacht ? (ironie) |
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Beitrag
#2
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____________________ ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 1.220 Mitglied seit: 20.10.2001 Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
"Geschäftsschädigend" kann es nur sein, wenn Du ebenfalls eine Supporthotline betreibst und in Konkurrenz zum "angeprangerten" Unternehmen steht. Ich sehe jedenfalls kein Problem darin, zu schreiben "Die Hotline riet mir hierzu ... und dazu ... und sagte dies ... und das ...". Ich denke auch nicht, dass man Dir das verbieten kann.
Generell halte ich es für schlechten Stil, persönliche Mails einfach so zu veröffentlichen, aber eine inhaltliche, thematisch bezogene Wiedergabe ist in jedem Fall OK. Grüße Andreas (der sich zumindest das "geschäftsschädigend" in letzter Zeit mal ein wenig genauer angesehen hat ...) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.05.2025 - 4:04 |