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Beitrag
#1
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looks good Gruppe: User Beiträge: 86 Mitglied seit: 19.07.2003 Mitglieds-Nr.: 991 ![]() |
Hi Zusammen,
ich hatte vor jüngere Zeit mal Kontakt zu einer Supporthotline. Meine Anfragen wurden mehr schlecht als recht beantwortet. Was mir aber bei der Hotline ganz die Laune verdarb und wo ich mir ein wenig unsicher wurde ob dies ein guter Partner ist, waren die Zusätze in den Support-Emails: Die Korrespondenz nicht veröffentlich oder an Dritte weitergereicht werden dürfe. Ich würde spontan sagen, diese Klausel ist nur Angst mache. Meine Frage ist sowas zulässig ? Kennt sich da jemand aus ? Oder Habe ich mich damit schon strafbar gemacht ? (ironie) |
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Beitrag
#2
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Weiss zuviel!! ![]() Gruppe: Mods Beiträge: 668 Mitglied seit: 19.04.2002 Wohnort: Grimmen Mitglieds-Nr.: 385 ![]() |
Hallo,
ich bin kein Jurist, aber wie könnten denn Zeitschriften oder Fernsehmagazine solche Supporttest, manchmal mit vollen Dialog, veröffentlichen, wenns unrecht wäre. Ob die versuchen auf Urheberrechte zu machen? Das einzige wäre, wenn Du die Original-Emails einfach "por nada" ins Netz stellst, und keiner ruft mehr kostenpflichtig an. Das wäre ja dann geschäftsschädigend, oder ist das vielleicht eine falsche Sicht? Aber das hattest Du ja sowieso nicht vor. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.05.2025 - 0:02 |