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Beitrag
#1
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looks good Gruppe: User Beiträge: 67 Mitglied seit: 18.01.2004 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 1.896 ![]() |
Hallo zusammen,
ich habe mein Coding über Tidy gecheckt und bekomme dort "nur" zwei Warnungen/Fehler angezeigt. Bei dem Versuch die Seite über MarkUp Validation Service (http://validator.w3.org/) zu validieren bekomme ich immer nur diese Meldung: I was not able to extract a character encoding labeling from any of the valid sources for such information. Without encoding information it is impossible to validate the document. The sources I tried are: The HTTP Content-Type field. The XML Declaration. The HTML "META" element. And I even tried to autodetect it using the algorithm defined in Appendix F of the XML 1.0 Recommendation. Since none of these sources yielded any usable information, I will not be able to validate this document. Sorry. Please make sure you specify the character encoding in use. :? Kann mir hier jemand weiterhelfen? Die Adresse lautet: www.eventtechnik-weishaupt.de - ist noch nicht fertig und nur teilweise upgeloadet. Gibt es eigentlich eine Möglichkeit nicht upgeloadete Seiten offline zu Validieren? - also offline ist bei einer Flat ja sowieso egal - Ihr wisst schon was ich meine. Martin |
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Beitrag
#2
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Anwärter auf W3.org Mitgliedschaft ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: User Beiträge: 550 Mitglied seit: 28.11.2001 Wohnort: Berlin Friedrichshain Mitglieds-Nr.: 107 ![]() |
Hallo
Der Dokumenttyp ist schon dabei, das ist schonmal der erste Schritt. http://selfhtml.teamone.de/html/allgemein/...htm#dokumenttyp Was noch fehlt, damit der Validator loslegen kann ist die Angabe des Zeichensatzes. http://selfhtml.teamone.de/html/kopfdaten/...htm#zeichensatz In Deutschland ist das ISO 8859-1 bzw. 8859-15 (incl. Eurozeichen) [1]. Dann sollte der Prüfung nichts mehr im Wege stehen. Tschö, Auge Übrigens: Die ERKLÄRUNG auf der Imressumsseite ist Humbug, da - das Urteil nie rechtskräftig wurde (außergerichtlicher Vergleich) - man einer Seite mit einem solchen Disclaimer unterstellen könnte, daß der Anbringer des Links (fest) davon ausgeht, daß auf einer verlinkten Seite rechtswidrige Inhalte hinterlegt sind. Nachtrag: Momentan (kann sich natürlich wieder ändern) geht die Rechtssprechung davon aus, daß man den Link entfernen muß, wenn man Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten der verlinkten Seite bekommen hat. Ansonsten hat man nichts zu befürchten. noch ein Nachtrag: [1] Der Vollständigkeit halber der Link zu einer Liste mit verschiedenen Zeichensätzen (Selfhtml). |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.05.2025 - 5:21 |