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Beitrag
#1
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looks good Gruppe: User Beiträge: 86 Mitglied seit: 19.07.2003 Mitglieds-Nr.: 991 ![]() |
Urteil zum Thema Link
Ein erst dieser Tage veröffentliches Urteil zu einem Verfahren aus dem April. Ich als nicht Jurist lese dabei ziemlich sicher heraus, wenn ich als jemand der einen Link zur einer anderen Seite ins Netz stelle und dabei offensichtlich davon ausgehen kann, dass die gelinkte Seite rechtlich in Ordnung ist, dann kann man mich auch nicht rechtlich belangen. Sehe aber auch in dem Fall, dass hier noch ein journalistisches Element hinzukommt, welches die Sachlage zu Gunsten des Angeklagten verstärkt. Allerdings wird auch geschrieben, dass das Verlinken von Seiten ein übliche Methode sei und dies entsprechend auch vom Internetnutzer genutzt und gefordert wird (so sinngemäss). |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 0:51 |